Quasi doch Beiträge?

Wir haben unter dem 28. November 1999 dem Bundesministerium für Verkehr- Bau-u. Wohnungswesen den Beweis erbracht, dass die vom Gesetz vorgegebenen Gutachterausschüsse ihre Feststellungen zwar als "Wertgutachten" bezeichneten, in Wahrheit aber glaubten, "Beiträge" errechnen zu sollen.

Antwort: Nicht zuständig wegen Selbstverwaltung der Gemeinden.

Aber doch: "Da sich dieser Ausgleichsbetrag nach dem tatsächlichen Wertzuwachs der Grundstücke bemisst, gehen mit seiner Erhebung keine Vermögenseinbußen einher"

ganz klein: (aus dem (Schreiben..... siehe Zusammenfassung!!!

Die Gutachterausschüsse unterstellen bei der Festlegung des Anfangswerts gem. § 154 (2) BauGB z. B. eine Wertsteigerung des Bodenwerts (in Alfeld) in zwei Jahren (1981-1983) von über 300%, was eindeutig außerhalb einer "Verkehrswert-Ermittlung" liegen dürfte.

Viele Gemeinden erheben durch Anwendung derartiger Gutachten als Ausgleichsbeträge bezeichnete Beitrage, die dem tatsächlich durch die Sanierung ggfs. zugewachsenen Wertes nicht entsprechen und bei den Betroffenen zu empfindlichen Vermögenseinbußen führen, teilweise wie in Alfeld, wider besseres Wissen der Gemeinde, die vor der Sanierung die Betroffenen richtig informierte.

Dem Gutachterausschuss gehören für die Bodenrichtwerte neben einem Vermessungsbeamten und einem Steuerbeamten, weitere Bürger als ehrenamtliche Gutachter an (§ 192 BauGB). Sie haben den gesetzlichen Status der "Selbständigkeit" und "Unabhängigkeit" und genießen in der Öffentlichkeit deswegen einen hervorragenden Ruf der "Unparteilichkeit". Es ist unglaublich, dass hier exponierte Landesbeamte einen derart irrigen Rechtsstandpunkt eingenommen haben und insbesondere durch Deklaration ihrer Rechenergebnisse als "Verkehrswerte" in Verkehrsgutachten die Öffentlichkeit gründlich täuschen konnten.

Wir denken hier insbesondere an die "kleinen" Bürger, die wegen der unberechtigten Forderung unter Tränen vor der Notwendigkeit der Veräußerung ihres unter lebenslanger Mühe geschaffenen oder geerbten einzigen Wertobjekts zur Sicherung ihres Lebensabends stehen oder auch an Geschäftsleute, die durch ruinöse Verschuldung im derzeit erbarmungslosen Verteilungskampf dem Wettbewerb erliegen. Allein in Alfeld sind dies über 400 Betroffene.

Der Landesverband Haus und Grund hat in seiner Zeitung darüber berichtete Die Zeitung berichtet: "...deren Realisierung allerdings nur durch den Verkauf der Immobilie möglich ist" (Hess. Oldendorf 11/98) oder "...wegen ihrer Höhe den Betroffenen vor die Möglichkeit stellen, sich von seinem Eigentum zu trennen." (Sulingen 11/98) oder: "existenzielle Bedrohung" und "...könnten wegen ihrer Höhe den Betroffenen vor die Möglichkeit stellen, sich von seinem Eigentum zu trennen. Vor dem Komma sechsstellige Beträge seien nun einmal aus keiner Wohnimmobilie zu erwirtschaften" (Achim 6-7/96, Uelzen 6/98).

Wir sehen darin eine durch öffentlich-staatliche Maßnahmen auf illegalem administrativen Wege herbeigeführte kalte Enteignung, die aber als Grundrecht It. Verfassung bekanntlich schützenswert ist (Art. 14 GG).

Denn wenn es Sinn des Gesetzes ist, dass der Ausgleichsbetrag nicht, wie das Bauministerium schreibt, mit einer Vermögenseinbuße verbunden ist, so sind die Ausführungen der Zeitung Haus und Grund nicht verständlich:

"Der Landesserband Haus und Grund hat geprüft, dass die Abschöpfung des Wertzuwachses mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dabei aber unterstellt, dass die Wertermittlung in den 'Verkehrswertgutachten" nicht zu beanstanden ist. Er wird die Mitglieder beraten und versuchen, die Belastungen in erträglichen Grenzen zu halten, "ihnen Rat und Hilfe in diesem schwierigen, für den einzelnen Bürger nicht durchschaubaren Rechtsbereich anbieten". Das Angebot eines kostenlosen Beitrags für die Zeitung wurde am mit Schreiben vom 10.11.1998 Mt/Hü dankend abgelehnt. Im Schriftwechsel mit dem Verfasser bekennt er sich zwar zu dem Grundsatz, dass "die Wertverhältnisse letztlich doch plausibel bleiben müssen". - Genau dies erwähnt auch Oelfke in einem Aufsatz, dass bei Anwendung von Vergleichsmodellen der Endwert "im konventionellen Preisvergleich hergestellt werden muss".

Der Landesverband hat nicht die Mühe auf sich genommen, um "des Pudels Kern" zu suchen.