Vorschlag

     

Es war stets unser Bestreben, durch einen Musterprozess unsere Mitglieder in die Lage eines "Zuschauers" zu setzen. Der Verfasser der "Alfelder Studie" war bereit, den Streit auf eigene Kosten als Antragsteller vor Gericht auszutragen. Die anderen Widerspruchsführer erheilten von der Stadt Alfeld daraufhin den folgenden Vorschlag:

"Ich schlage vor, die Entscheidung über Ihren Widerspruch und Ihren Aussetzungsantrag bis auf weiteres formlos zurückzustellen, und zwar bis Klarheit darüber besteht, ob und mit welchem Ergebnis jene andere Widerspruchsführer gerichtliche Aussetzungsanträge gestellt haben. Die zu erwartenden gerichtlichen Entscheidungen wären dann von Ihnen und mir darauf hin auszuwerten, ob und welche Konsequenzen für Ihre Veranlagung zu dem Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 6 BauGB zu ziehen sind. Bis diese Klarheit geschaffen ist, würde ich meinerseits formlos von Vollstreckungsmaßnahmen absehen, wobei ich mir die Erhebung von Säumniszuschlägen und/oder Aussetzungszinsen vorbehalten muß".

Der Vorschlag entspricht einer allgemeinen Verwaltungspraxis und gibt den Betroffenen vorläufig Ruhe, zumal Gerichtsverfahren sehr lange dauern können.

Dieser Fall ist in den Behörden und sonstigen Institutionen gebräuchlich und wurde von uns auch erhofft. Unsere Gemeinschaftsgelder hatten wir für den Fall eines Musterprozesses geschont. Nun, da der Antragsteller erklärt hatte, dass er das Prozesskostenrisiko selbst tragen würde, konnten diese Mittel zur Konzentration des Falles eingesetzt und gleichzeitig unsere Mitglieder bis zum endgültigen Ablauf dieses unliebsamen Falles von Kontakten mit der Stadt befreien.

Im Schreiben vom 20. Juni 2000 wurde allen Mitgliedern die Bevollmächtigung des gemeinsam ausgesuchten Fachanwalts für Verwaltungsrecht empfohlen. Inbesondere hieß es "..diejenigen Mitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Alters einen "Druck im Nacken" spüren, ihre "Last" in die Hände eines Fachmanns zu legen."

So konnte man leicht aus der Rolle des "Beteiligten" in die eines "Zuschauers" gelangen.