KURZGUTACHTEN

Auf dieser Seite hatten wir ein Gutachten vom 19.5.1987 veröffentlicht, das der Rechtsanwalt Tekluck - damals als Referendar in den Diensten der Stadt Alfeld - zur Frage der Mitwirkung i.S.d. §137 BauGB erstellt hat.

Um Streit über etwaige Urheberrechte zu vermeiden, haben wir auf Wunsch der Stadt das Original wieder entnommen. Das die Alfelder Sanierung nicht nur unserem Augenschein nach im Wesentlichen in der Veränderung der Erdoberfläche (Straßen) bestand, ist aus dem Tekluck-Papier mit der ursprünglichen Absicht der Stadt zu entnehmen.

Tekluck meint, die Vorschriften über die Mitwirkung seien nicht anwendbar "... da im Rahmen der vorgesehenen Stadtsanierung lediglich eine Veränderung der Straßen- und Platzräume geplant ist".

Hatte doch schon vor dem Beschluss der Sanierungssatzung am 19.12.1985 der Fraktionsvorsitzende einer der beiden großen Parteien, um Einstimmigkeit werbend, erklärt;

"Entscheidend sei nicht das Etikett, sondern der Inhalt; der Beschluss diene lediglich als unbedingt erforderliche Formvoraussetzung"