Klassifikationsrahmen

Anfang der 80er Jahre hat sich unter der Obhut des Nds. Innenministeriums eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Frage der Wertermittlung der Ausgleichsbeträge befasste. Die Leitung hatte der Leiter des Referats 57. Die Bezirksregierungen waren mit je zwei Vorsitzenden von GAG vertreten . So wurde auch die Frage der Möglichkeit einer Ordnung der Sanierungsfälle mit dem Ziel untersucht, Bodenwerterhöhungen durch Vergleiche ableiten zu können.

Oelke, vom MI, hatte folgende Lösung vorgeschlagen:

Bewertung der relevanten Umstände aufgrund eines empirisch entwickelten Klassifikationssystems mit dem Koordinaten Missstände und Maßnahmen

Diese Konzeption hat der Arbeitskreis gebilligt und für den Klassifikationsrahmen mit jeweils zehn Klassen plädiert, -siehe Abtg. Studie/Nds.-Modell. Die diesen Überlegungen zugrunde liegende Rechtslage sah vor, dass durch die Sanierung alle städtebaulichen Missstände beseitigt werden. Inzwischen reicht es aus, wenn die vorhandene Missstände wesentlich gemindert werden. Deshalb können Maßnahmen auch unterhalb des Standards liegen, der für die vollkommende Behebung erforderlich wäre.

Klassifikationsrahmen für städtbauliche Missstände
Komplex Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10
1. Bebauung überwiegend intakt geringe Mängel einzelne Mängel (z.B. Heizung, Fenster) geringe instand-setzungs- und modernisie-rungsbedürftig (z.B. äußere Beschaffen-heit) instand-setzungs- und modernisie-rungsbedürftig (z.B. innere Beschaffen-heit) im wesentlichen instand-setzungs- und modernisie-rungsbedürftig grundlegend instand-setzungs- und modernisie-rungsbedürftig zeitgemäße Wohn- und Arbeitsver-hältnisse nicht gewährleistet gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-nisse nicht gewährleistet verfallen
2. Struktur Eigentums-verhältnisse, Erschließung überwiegend günstig vorhandene Erschließung in Teilen ergänzungs-bedürftig Zugänglich-keit der Grundstücke ungünstig unzweckmäßig Grundstücks-zuschnitt ungünstig Erschließungs-situation unzureichend stark zersplitterte Grundstücks-struktur Erschließungs- wie Ver- und Entsorgungs-einrichtungen unzureichend mangelhafte Gesamt-situation unzumutbare Gesamt-situation
3. Nutzung Verdichtung, Gemengelage überwiegend funktions-gerecht geringe Beeinträch-tigung im Wohnbereich geringe Beeinträch-tigungen im Gewerbe-bereich, störende bauliche Neben-anlagen Gemengelage mit geringen Beeinträch-tigungen hohe Verdichtung übermäßige Verdichtung störende Gemengelage hohe Verdichtung und störende Gemengelage, Beeinträch-tigung durch Altbausubstanz übermäßige Verdichtung und störende Gemengelage unzumutbare Verhältnisse
4. Umfeld Verkehr, Infrastruktur überwiegend gut in Teilen ergänzungs-bedürftig einige Infra-struktur-einrichtungen fehlen Verkehrs-situation verbesserungs-bedürftig Infrastruktur insgesamt ergänzungs-bedürftig Verkehrs-anbindungen mangelhaft, Parkmöglich-keiten nicht in ausreichen-dem Umfang Behinderungen durch den Verkehr, Infrastruktur unzureichend keine Parkmöglich-keiten, fließender Verkehr überlastet, Infrastruktur im Prinzip nicht vorhanden ungenügende Gesamt-situation keine funktions-gerechte Ausstattung


Klassifikationsrahmen für städtbauliche Maßnahmen

Komplex Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10
1) Bebauung einzelne Maßnahmen gezielte Behebung der Mängel einzelne Modernisierungs- und Instand-setzungs-maßnahmen einfache Modernisie-rung und Instand-setzung mittlere Modernisierung und Instand-setzung umfassende Modernisierung und Instand-setzung durch-greifende Modernisierung und Instand-setzung wie Klasse 7 und Neubebauung einzelner Grundstücke überwiegend Neubebauung oder aufwendige Modernisierung Neubebauung
2. Struktur Eigentums-verhältnisse, Erschließung einzelne Maßnahmen gezielte Ergänzung vorhandener Erschließungs-anlagen Verbesserung der Zugänglichkeit von Grundstücken Verbesserung der Erschließungs-situation Grenzausgleich (Grenzregelung, Umlegung) Ergänzung der Erschließungs-anlagen Neuaufteilung (Umlegung) durchgreifende Maßnahmen grundlegende Umstruktu-rierung (Umlagung) umfassende Neuordnung und Erschließung (Umlagung)
3. Nutzung Verdichtung, Gemengelage einzelne Maßnamhen gemeinsame Hofgestaltung mehrerer Grundstücke Verbesserung der NButzung, Beseitigung baulicher Nebenanlagen Maßnahmen mit einem geringen Aufwand Reduzierung des Maßes der baulichen Nutzung Entkernung Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung vom Emissionen Anpassung hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung und Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Emissionen, Freilegung von Grundstücken Anpassung hinsichtlich Art und MAß der baulichen Nutzung und Umsetzung von Betrieben Auflockerung und Umsetzung
4. Umfeld Verkehr, Infrastruktur einzelne MAßnahmen geringfügige Ergänzung der Infrastruktur, geringfügige Verbesserungen für den ruhenden Verkehr gezielte Ergänzung der Infrastruktur Ausbau von Rad- und Fußwegen, Verbesserung für den ruhenden Verkehr Ergänzung und Verbesserung der Infrastruktur Erweiterung des öffentlichen Verkehrsnetzes und Verbesserung der Anschluss-möglichkeiten für den Individual-verkehr, Schaffung von weiteren Parkmöglich-keiten Umlenken des fließenden Verkehrs, Ausstattung mit Infrastruktur-einrichtungen Schaffung von Parkmöglich-keiten, Parkhäusern, Verkehrsum-leitungen, Ausstattung mit Infrastruktur-einrichtungen Anlage verkehrs-beruhigter Zonen, auch Fußgängerzonen, und Ergänzung der Infrastruktur umfassende Verbesserung der Verkehrssituation und Neuausstattung mit Infrastruktur-einrichtungen